QuarnbekerWind e.V.

Hier finden sich aktuelle Veröffentlichungen in chronologischer Reihenfolge inkl. Verweise auf KN-Artikel

Newsletter vom 22.07.2022

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nach den intensiven Wochen vor und nach dem Bürgerentscheid im Folgenden nun wieder  ein aktueller Newsletter.
Denn wir sind nach einer kurzen Verschnaufpause weiterhin aktiv gewesen und verfolgen aufmerksam die neuesten Entwicklungen. Wir stehen außerdem nach wie vor in Kontakt mit Fachleuten sowie anderen Initiativen und Gemeinden. In regelmäßigen Abständen sprechen wir auch mit der zuständigen Genehmigungsbehörde über den Stand der Beantragung einer Baugenehmigung für die drei neuen Windräder in unserer Gemeinde.

Zu unserem Erstaunen ist bei der Behörde immer noch kein Bauantrag für die drei geplanten Windräder eingereicht worden.
D.h. trotz des enormen Drucks, der im Frühjahr 2021 von der Mehrheitsfraktion in der Gemeindevertretung ausgeübt wurde, um möglichst schnell zu einer Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages mit der Firma Denker & Wulf AG zu kommen, stockt nun der weitere Prozess,- mehr als ein Jahr nach Unterzeichnung. In diesem Zeitraum hätte sogar der im Bürgerbegehren geforderte B-Plan aufgestellt werden können.

Man kann über die Gründe dieser Verzögerung beliebig spekulieren:

  • Hofft der Betreiber darauf, dass von der Politik noch mehr natur- und artenschutzrechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden?
  • Oder hakt es bei der Zusammenstellung der gutachterlich abzusichernden Antragsunterlagen? …..
  • Oder hat evtl. inzwischen auch der vorgesehene Lieferant Nordex Probleme, weil dieser die Produktion seiner Rotorblätter von Rostock nach Indien verlagert hat?

Wir verfolgen den Antrags- und Genehmigungsprozess auf jeden Fall aufmerksam und kritisch.

An einem kuriosen Beispiel aus der näheren Umgebung ist erkennbar, wie Windkraft-Betreiber schon jetzt bei den Behörden versuchen, Schutzkriterien auszuhebeln:
In der Gemeinde Groß Buchwald, wo die aktuell höchsten Windräder im Land errichtet wurden (2x 240m und 1x 229m), müssen gemäß artenschutzrechtlicher Vorgaben wegen der dort heimischen Rotmilane die Räder 5 Monate im Jahr abgeschaltet werden. Das drückt den Ertrag und die Rendite.
Um dies zu verhindern, versucht die Betreiberfirma (Denker & Wulf) gerade bei der Genehmigungsbehörde eine Ausnahme vom Artenschutz zu erwirken. Zum „Ausgleich“ wird alternativ eine Fläche im Kreis Steinburg(!) angeboten. Das wird den Rotmilanen in Groß Buchwald wohl wenig nützen.
Wir sind gespannt, ob dieser Antrag tatsächlich durchgeht.

In dem Zusammenhang ein kurzer Rückblick, denn wir hatten direkt vor dem Bürgerentscheid Besuch von einem Artenschutz-Experten des Seeadlerschutz Schlei e.V. (auch bekannt aus Funk und Fernsehen).
Den Bericht von seinen Eindrücken, findet Ihr hier.

Die landespolitischen Ziele zum Thema Energiewende, auch im Zusammenhang mit Bürgerrechten sowie Arten- und Naturschutz sind im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung neu verhandelt worden. Einige Passagen darin stimmen mitunter nachdenklich (auch wenn Papier geduldig sein mag):
Bürgerbegehren, wie wir es initiiert haben, sollen laut einer speziellen Generalklausel nun generell unzulässig sein. Die Koalition meint, damit die kommunale Selbstverwaltung stärken zu können.
Wenn man erlebt hat, wie schon seinerzeit von Amts- und Behördenseite versucht wurde, nicht nur unser Bürgerbegehren im Keim zu ersticken, den wundern diese undemokratischen Tendenzen zur Einschränkung von Bürgerrechten allerdings nicht.

Wie andererseits die deutsche Bürokratie die Energiewende ausbremst und damit engagierte Landwirte, Unternehmer und Privatleute frustriert, macht ein aktueller, informativer Beitrag bei Spiegel-TV deutlich.
In dem o.g. Beitrag wird erneut deutlich, dass ein Grundproblem der Energiewende in dem stockenden Netzausbau liegt. Dies wird allerdings eher selten erwähnt.

Dazu war in den letzten Tagen in der Presse zu lesen, dass z.B. in der letzten Woche erst die Antragsunterlagen zum Bau der Elbquerung für die Südlink-Stromtrasse eingereicht wurde. Diese Elbquerung sowie der generelle Netzausbau, nicht nur von Südlink, sind aber entscheidende Meilensteine, damit Schleswig-Holstein seinen Stromüberschuss abführen kann, anstatt weiterhin die volkswirtschaftlich unsinnigen Zwangsabschaltungen vornehmen zu müssen. Dieser „Abschalt“- bzw. „Phantomstrom“ wird seit Jahren von uns Stromkunden mitbezahlt.
Dass die Betreiber und Investoren allerdings nur die Errichtung weiterer Anlagen auf immer mehr Flächen im Blick haben, ist nachvollziehbar, sind ihre Einnahmen doch auch bei Zwangsabschaltungen gesichert.
Die unermüdliche Lobby-Arbeit der Windkraft-Industrie bleibt nicht ohne Wirkung, denn die Mehrzahl der Politiker macht sich seit Wochen die Forderungen nach einem schnelleren Ausbau der Anlagen zu eigen, trotz des „Flaschenhalses“ beim Netzausbau.
Nach aktuellen Prognosen wird aber z.B. Südlink nicht vor 2028 fertiggestellt sein. Auch die Verteilnetze in Schleswig-Holstein sind noch nicht in dem Maße ausgebaut, wie es eine umfassende Energiewende erfordern würde.
Aber immerhin steht Schleswig-Holstein im Ländervergleich hier noch gut da.

Außerdem werden wir uns weiter dafür engagieren, dass die seit über 6 Jahren vernachlässigten Ausgleichsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem bestehenden Windpark vertraglich vereinbart wurden, endlich von den Windkraftbetreibern gemäß der damaligen Festsetzungen durchgeführt werden.
Denn hierbei ging und geht es um die Wiedervernässung von Moorflächen am Holmer Moor, inklusive eines Waldumbaus mit Neupflanzungen. Diese wichtigen klimaschützenden Maßnahmen zur Verbesserung der CO2-Speicherung und des Mikroklimas in unserer Gemeinde, die erst durch uns wieder ins Bewusstsein der politisch Verantwortlichen gerückt wurden, haben die Windkraft-Betreiber nach der Errichtung des ersten Windparks offensichtlich nicht weiter interessiert.

Wir bleiben weiter dran!
Einen schönen Sommer wünscht allen
Euer Team vom
QuarnbekerWind e.V.

Newsletter vom 27.02.2022

Hallo liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir haben lange nichts von uns hören lassen,- aus gutem Grunde:

Denn momentan ist die Menge an Rundschreiben, Plakaten und z.T. beachtlichen Plakatwänden enorm hoch und wir hoffen, dass zumindest wir von unserer Seite bereits sachlich und allumfassend informiert haben.

Generell möchten wir betonen, dass wir das Beschmieren, Abreißen oder Beschädigen von Plakaten verurteilen. Vandalismus hat in unserer Gemeinde nichts zu suchen!

Viele haben sich ihre Meinung ohnehin schon auf der Grundlage der vorgebrachten Argumente gebildet.
Laut Aussage unseres Hauptamtsleiters zeichnet sich anhand der bereits eingegangenen Briefwahlumschläge eine hohe Wahlbeteiligung ab, was erfreulich ist!

Trotzdem kommt es weiter auf jede Stimme an!

Man kann seit Anfang Februar auch beim Amt Achterwehr wählen,- dort steht eine kleine Wahlkabine im Foyer.
Alternativ kann man über die Amtsseite online die Briefwahlunterlagen anfordern. Der Postweg dauert in der Regel nur einen Werktag.
Falls jemand seine Wahlunterlagen nicht mehr finden kann: Am Wahltag reicht auch der Personalausweis, um seine Stimme abzugeben.


Alle, bei denen noch unbeantwortete Fragen existieren, finden hier evtl. erste Antworten.

 Alternativ bieten wir am

Donnerstag, den 03.03.2022 von 18 bis 19 Uhr
eine „Frage-Antwort-Stunde“ an.
Wo: Im Sportheim des SV Fortuna Stampe

Hierzu sind alle herzlich eingeladen. Bitte auch gern weitersagen!
Wer einen Terminkonflikt hat, kann uns seine/ihre Fragen sonst unter 0157-357 626 81 stellen.

Wir möchten noch auf unsere erste Pressemitteilung vom 23.02.22 hinweisen, die sich auch auf unserer Webseite befindet.
Diese Mitteilung ist vor dem Hintergrund der seit letztem Montag gestarteten Plakat-Aktion der Denker & Wulf AG entstanden. Am Samstag erschien dazu ein Artikel in den KN.

Diese beeindruckende PR-Kampagne übertrifft in ihrem Ausmaß inzwischen alle Plakat-Aktionen,- selbst die, die man vom Bundestagswahl-Kampf kennt.

Die Denker & Wulf AG hat sich ihre zunächst gut „versteckte“ Einflussnahme auf den Bürgerentscheid innerhalb unserer Gemeinde offensichtlich eine Menge Geld kosten lassen!

Davon hätte man vermutlich die Kosten für eine Bauleitplanung problemlos bezahlen können.

Die WIR-Fraktion hat die Themen „Bauleitplanung“ und „Wirtschaftlichkeit von 150m-Rädern“ auf Ihrer Webseite gut herausgearbeitet und zusätzlich auch ein nettes Video zum Bürgerentscheid veröffentlicht.

Einen schönen, erholsamen Restsonntag wünscht allen ….

Euer Team vom
QuarnbekerWind e.V.

Kurzbericht von der Sondersitzung der Gemeindevertretung am 13.01.22:

Eigentlich waren nur wenige, gut vorbereitete Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, u.a. die Bestätigung des bereits mit Fraktionsvertreter*innen vorabgestimmten Termins für den Bürgerentscheid (Sonntag, den 13.03.2022) sowie die Wahl der Beisitzer*innen für den benötigten Gemeindeabstimmungsausschuss.
Zum formalen Ablauf eines Bürgerentscheides gehört auch, dass die Vertretungsberechtigten des zugelassenen Bürgerbegehrens ihre Standpunkte der Gemeindevertretung vortragen.
Zum Erstaunen der anwesenden Gäste, aber auch von uns, untersagte uns der Bürgermeister in dieser extra anberaumten Sondersitzung, dass wir unsere Standpunkte PowerPoint-gestützt vortragen.
Die vorbereiteten Erläuterungen und Folien mussten wir also teils frei, teils vom Laptop abgelesen, vortragen, was mehr Zeit in Anspruch nahm als dies in dem visuell unterstützenden und zuhörerfreundlicheren ppt-Format der Fall gewesen wäre.

Das wir unseren Vortrag dann durch Störungen mehrfach unterbrechen und am Ende  nicht einmal abschließen konnten, weil der Bürgermeister uns das Mikrofon abdrehte, ist ein fast unglaublicher Vorgang.
Dieser Eingriff löste nicht nur in der Halle kollektives Kopfschütteln aus.

Bei einem Bürgerentscheid ist dieses Recht, dass die Vertretungsberechtigten ihre Standpunkte in der GV vortragen, in der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein fest verankert.

Es zeugt nicht gerade von Souveränität und Überzeugung in die Kraft und Schlüssigkeit der eigenen Argumente, wenn versucht wird, Rechte von Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden, die eine andere, vermeintlich "unbequeme" Position und besser nachvollziehbare Argumentation vertreten.

Es ist aber leider nicht das erste Mal, dass in GV-Sitzungen versucht wurde, "unbequeme" Standpunkte oder Fragen zu verhindern.

Wer sich den Vortrag anschauen möchte, der findet ab jetzt ein Video mit allen für die GV-Sitzung vorbereiteten Folien und den Kommentaren, wie wir sie inhaltlich auch am 13.01.22 vor der Gemeindevertretung mündlich vorgetragen haben.
Das Video zeigt also den Vortrag in der Form bzw. in dem Format,
in dem wir ihn gerne gehalten hätten.

Der dazu passende Artikel in den KN von Herrn Janssen erschien in der Druck-Ausgabe zum Samstag, den 17.01.2022



Weihnachts-Rundschreiben vom 17.12.2021



 

Am Dienstag, den 14.12.21 bekamen wir vorab per E-Mail die erwartete Mitteilung, dass die Kommunalaufsicht unser Bürgerbegehren offiziell für zulässig erklärt hat! Es kommt nun zum Bürgerentscheid.

KN-Artikel vom 10.11.2021

über die Ausgleichsflächen-Problematik (ausbleibende Wiedervernässung auf der ehemaligen Moorfläche an der Burwiese). Der Artikel ist online seit 09.11.2021 und erschien im Lokalteil der Druckausgabe vom 10.11.2021

KN-Artikel  vom 22.10.2021

über die Einwohnerversammlung am 20.10.2021.


Zwei offene Briefe, die nach der Versammlung an die Gemeindevertretung bzw. Fraktionsvorsitzenden geschrieben wurden, finden sich unter "Offene Briefe".

Am 19.10.2021 kam vorab per E-Mail die erfreuliche Nachricht, dass die Kommunalaufsicht das Bürgerbegehren geprüft hat und für zulässig erklären wird!

Auszug des Wortlautes der amtlichen Mitteilung:
"Die in dem Begehren genannte Fragestellung ist klar und eindeutig und deckt sich mit der in der Begründung des Bürgerbegehrens dargelegten Zielrichtung. Ich beabsichtige daher, die o.g. Fragestellung zur Abstimmung bringen zu lassen.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen beabsichtige ich nach § 16 g Absatz 4 GO die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen."


Wir und die Gemeinde können jetzt innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme abgeben, bevor die endgültige Entscheidung verschickt wird.

Von unserer Seite haben wir bereits auf eine Stellungnahme verzichtet, da die Kommunalaufsicht mit dem gestrigen Schreiben die Absicht erklärt hat, die Fragestellung aus dem Bürgerbegehren in einem Bürgerentscheid zur Abstimmung bringen zu lassen.

Siebter Newsletter vom 16.10.2021

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

zwei wichtige Terminhinweise vorab:

  1. Am Mittwoch, den 20.10.2021 findet um 19 Uhr in der Turnhalle der Schule in Strohbrück eine Einwohnerversammlung statt, bei der es schwerpunktmäßig um die Vorstellung der Ergebnisse der Workshops zum Ortsentwicklungskonzept (OEK) geht.
    Aber auch das Thema "Windpark-Erweiterung" steht mit auf der Agenda!

    Zu diesem Thema und zur Vorbereitung gibt es auf unserer bzw. auch der Gemeinde-Webseite zwei wertvolle Quellen: zum OEK und hier Auszüge mit markierten Textpassagen aus dem OEK, die nach unserer Auffassung verdeutlichen, welche Widersprüchlichkeiten zwischen dem OEK auf der einen Seite und den Standpunkten und dem Handeln einiger Gemeindevertreter hinsichtlich der Windpark-Erweiterung auf der anderen Seite bestehen.

    Kommt alle zahlreich zu dieser wichtigen Informationsveranstaltung!

  2. Am Samstag, den 06.11.2021 findet um 15 Uhr im Sportheim des SV Fortuna Stampe die erste außerordentliche Mitgliederversammlung des QuarnbekerWind e.V. statt!
    Dauer: bis max. 16:30 Uhr.

    Alle Interessierten, insbesondere auch die, die noch Mitglied im Verein werden möchten, sind herzlich eingeladen. Mitgliedsanträge liegen am Eingang bereit.

    Für Bewirtung im Sportheim mit Getränken ist gesorgt!

    Für eine entsprechende Planung und Vorbereitung der Räumlichkeiten bitten wir nur dringend um vorherige Anmeldung an info@quarnbekerwind.org .

    Wir werden dann insbesondere auch zum aktuellen Stand des Bürgerbegehrens und über weitere Aktivitäten des Vereins berichten.

Eine weitere lang erwartete, gute Nachricht erhielten wir Anfang Oktober:

Die Gemeinnützigkeit unseres Vereins ist vom Finanzamt Kiel anerkannt worden!

In der offiziellen Feststellung des Finanzamtes steht:

"Die Satzung der Körperschaft Quarnbeker Wind e.V., ……… erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO.

Hinweise zur Steuerbegünstigung
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8 AO).
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke s.o. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 25 AO)."

Wir werden diese gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Gemeinde weiterverfolgen und in der Mitgliederversammlung darlegen und besprechen, was wir bisher getan haben und zukünftig weiterverfolgen werden.

Sechster Newsletter vom 25.09.2021

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

nachdem wir am 15.09.21 bereits 479 Unterschriften beim Amt Achterwehr eingereicht hatten, werden wir am Tag der Bundestagswahl, d.h.

am Sonntag, den 26.09.21 letztmalig von 11-11:30 Uhr und von 18-19:00 Uhr im Sportheim Strohbrück
die Unterschriftenlisten ausliegen haben.

Am 27.09.21 werden wir dann die letzten, noch im Umlauf befindlichen Antragslisten mit Unterschriften einreichen und das Bürgerbegehren damit offiziell abschließen.

Die eingereichten Unterschriften werden vom Einwohnermeldeamt auf Korrektheit geprüft und dann an die Kommunalaufsicht nach Rendsburg gemeldet. Bis spätestens 28.10.21 sollten wir eine Rückmeldung erhalten, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt.

Damit haben wir weit mehr als das Dreifache der erforderlichen Unterschriften zusammenbekommen! Nochmals vielen Dank für den großen Zuspruch und die ermutigenden und konstruktiven Gespräche!

Ergänzend zu dem Inhalt des letzten Newsletters sei an dieser Stelle auf einen offenen Brief eines Mitbürgers vom 21.09.21 an die Gemeindevertretung verwiesen.

Wir haben diesen Brief unter "Offene Briefe" veröffentlicht (s. auch den Verweis unten).
Er spiegelt aus unserer Sicht die teilweise sehr unbefriedigende und wenig bürgernahe Diskussionskultur in den Sitzungen der Gemeindevertretung wider.

Außerdem beschreibt er genau das Problemfeld und die Irritationen, die durch Aussagen und Behauptungen einiger Gemeindevertreter entstanden sind.


Offener Brief an die Gemeindevertretung vom 21.09.21




Fünfter Newsletter vom 16.09.2021:

Antrag auf Bürgerentscheid – großer Erfolg bei der Unterschriftensammlung

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Nach dem offiziellen Start der Sammlung von Unterschriften für den Antrag auf einen Bürgerentscheid hatten wir zu unserer Freude bereits nach wenigen Stunden am Samstagnachmittag (04.09.21) fast doppelt so viele Unterschriften zusammen wie benötigt.
Motiviert durch die positive Resonanz und viele aufmunternde Gespräche, bei denen es nicht nur um die Windpark-Erweiterung, sondern u.a. auch um Gemeindepolitik im Allgemeinen ging, wollten alle Helferinnen und Helfer aber weitermachen. Schließlich waren noch gar nicht alle Ortsteile und Straßenzüge "besucht" worden.

Außerdem waren nicht wenige Familien am Wochenende unterwegs oder im Urlaub oder hatten uns vor dem Start der Aktion signalisiert, dass sie erst in ein paar Tagen eine Unterschrift leisten können.
Bereits vor dem letzten Wochenende hatten wir uns entschlossen, den ersten "Schwung" an Unterschriften einzureichen und so kam es gestern in Absprache mit dem Amt und den Kieler Nachrichten am 15.09.21 zu einem Übergabetermin im Amt Achterwehr mit dem Umschlag, der 25 Antragslisten mit insgesamt 479 Unterschriften enthielt.
Diese werden jetzt vom Einwohnermeldeamt geprüft, gezählt und das Auswertungsergebnis zusammen mit den Listen an die Kommunalaufsicht in Rendsburg weitergeleitet.
Der Bericht hierzu findet sich im Lokalteil der KN und steht auch online zur Verfügung (s.u.).

Zu der in dem Artikel teilweise geäußerten Skepsis einiger Gemeinderatsmitglieder bzgl. der mit dem Bürgerbegehren geforderten Bauleitplanung sei erwidert, dass wir genau deshalb so ausführlich recherchiert und uns mehrere Wochen mit der Kommunalaufsicht über die im Bürgerbegehren vorgelegte Fragestellung ausgetauscht und beraten haben.
Wir hätten den damit verbundenen Aufwand nicht betrieben, wenn wir, auch in Abstimmung mit einem Fachanwalt, nicht überzeugt gewesen wären, dass die Gemeinde nach wie vor über eine Bauleitplanung auf die Gestaltung eines Windparks Einfluss nehmen kann.
Zu diesem Thema hier ein Zitat aus einem Dokument der Landesplanung:

"Höhenbegrenzungen auf Grund städtebaulicher Erfordernisse im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung bleiben grundsätzlich weiterhin möglich, dürfen aber den Vorrang der Windenergienutzung nicht konterkarieren." (Quelle: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) Kapitel 3.5.2, Seite 8/9).

An alle, die noch unterschreiben möchten: Wir sammeln noch weiter und wer eine Unterschrift leisten möchte, der kann dies bis zum 26.09. täglich (außer samstags) von 18-19 Uhr im Sportheim des Fortuna Stampe in Strohbrück tun.
Wir kommen auch gern noch einmal direkt vorbei, wenn Ihr uns eine E-Mail an info@quarnbekerwind.org schreibt oder unter der derzeit noch freigeschalteten Telefonnummer 04340-403931 anruft.

Vielen Dank für das tolle Feedback und die Unterstützung,- vor allem auch an alle Helferinnen und Helfer.
Das war einfach Klasse und hat, trotz des Aufwandes, Spaß gemacht!


Zum Abschluss noch ein Hinweis auf die Jubiläums-Feier „751 Jahre Stampe“: Diese findet am 18.09.21 um 15 Uhr am Stamper Dreieck statt.

Details hierzu finden sich auf der Gemeinde-Webseite.


KN-Artikel  vom 16.09.2021

Der Artikel zur Übergabe der ersten Unterschriftenlisten erschien im Lokalteil der KN am 16.09.21.

KN-Artikel  vom 03.09.2021

Der Artikel über den Start des Bürgerbegehrens erschien im Lokalteil der KN am 03.09.21.


Vierter Newsletter vom 02.09.2021:


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
viele werden vermutlich unser, am letzten August-Wochenende verteiltes Info-Schreiben inzwischen gelesen haben. Daher heute nur die wichtigsten Neuigkeiten und ein paar Erläuterungen.

1.     Wir haben Anfang Juli den Verein QuarnbekerWind e.V. gegründet, um unsere Bürgerinitiative auf „breitere Füße“ zu stellen und den zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern eine Plattform und eine Struktur anzubieten, die eine noch direktere Beteiligung an unseren Aktionen ermöglicht.

Unser Verein ist seit Kurzem auch offiziell im Vereinsregister beim Amtsgericht Kiel eingetragen.
Es sind alle herzlich aufgerufen, Mitglied zu werden (Jahresbeitrag €6,00) oder uns durch Spenden zu unterstützen.

2.     Es war teilweise ein mühsamer und schwieriger Prozess mit Verwaltungen und Behörden, aber vor gut 10 Tagen hat sich unsere Hartnäckigkeit und die Unterstützung des zwischenzeitlich beauftragten Anwalts ausgezahlt:

wir haben von der Kommunalaufsicht endlich das OK für die schon seit Ende Mai eingereichte Vorprüfung der Fragestellung für ein Bürgerbegehren erhalten!

Es geht also jetzt los und Ihr bekommt in den nächsten Tagen Besuch von freundlichen Helferinnen und Helfern, die den Ablauf des Bürgerbegehrens gern erklären und um eine Unterschrift bitten werden.
Außerdem werden wir täglich von 18-19 Uhr, bis auf Samstag (!), im Vereinsheim des Fortuna Stampe in Strohbrück sein und Unterschriftenlisten bereithalten. Wer also nicht zuhause sein sollte, kann dort gern seine Unterschrift leisten.
Zu dem Thema weisen wir nochmal auf ein sehr gelungenes Erklärvideo auf unserer Webseite hin oder auf youtube.

3.     Noch kurz zu einigen Aussagen, die immer fälschlicherweise immer noch in der Gemeinde die „Runde machen“

  • "Das Land Schleswig-Holstein hätte alles vorgegeben und die Entscheidung ist ja schon lange gefallen. Da kann die Gemeinde eh nichts mehr machen…."

Diese Aussage bzw. Annahme ist nicht korrekt!
Das Land hat zwar das Gebiet zu Bebauung mit Windrädern in der Landesplanung festgeschrieben, macht aber keine Vorgaben bzgl. der Gestaltung der Windräder! Die Entscheidung, dort überhaupt zu bauen hat das Gut Quarnbek als Landbesitzer getroffen und die Firma Denker & Wulf beauftragt, das Projekt durchzuführen.

Die Gemeinde kann aber insbesondere über ein Bauleitverfahren (also das Aufstellen eines Bebauungsplanes) noch Festsetzungen bei der Gestaltung des Windparks im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vornehmen.

  • "Es sind auch deutlich höhere Windräder auf als möglich".

Gern werden von Denker & Wulf, aber auch von einigen Gemeindevertretern 240m oder sogar 250m genannt. Es bleibt festzuhalten: Anlagen dieser Höhe sind auf dem Gebiet nicht möglich!, da die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einzuhalten sind.

  • "Alles was man in einem Bauleitverfahren regeln kann, ist auch in einem städtebaulichen Vertrag regelbar".

Auch diese Aussage ist falsch. Das Baurecht erlaubt es nicht, Festsetzungen, die nur in einem Bebauungsplan möglich sind, in einem städtebaulichen Vertrag vorzunehmen. Daher fällt der von der Gemeindevertretung verabschiedete Vertrag auch so schwammig und unkonkret aus.

4.     Die nächsten interessanten Termine in der Gemeinde:

  • Do. 02.09. : Bauausschuss-Sitzung um 19:30 Uhr
  • Mo. 06.09. : Finanzausschuss-Sitzung um 19:30 Uhr
  • Do. 09.09. : Sitzung der Gemeindevertretung: Öffentlicher Teil startet um 20 Uhr
  • Sa. 18.09. : Jubiläum 750 Jahre Stampe (Details werden noch verkündet)

5. Informationsschreiben verteilt

Fünftes Informationsschreiben, das als Flyer vom 28. - 30.08.21 im Gemeindegebiet verteilt wurde.

Rückblick auf die Sitzung der Gemeindevertretung am 17.06.21

Nach der vorangegangenen Bauausschuss-Sitzung war es keine große Überraschung, dass die Gemeindevertretung der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages mehrheitlich zugestimmt hat. Dieser Vertrag wurde in den Tagen vor dieser Sitzung noch verändert und ergänzt.

Die Anlagen (inkl. Vertrag), die zu dieser Sitzung gehören, finden sich zum Nachlesen hier oder auf der Webseite des Amtes Achterwehr (unter "Anlagen").

Dort findet sich auch das Protokoll zu dieser Sitzung.

Während man beim Lesen des Protokolls der Bauausschuss-Sitzung als Teilnehmer noch den Eindruck bekam, dass man wohl bei einer anderen Veranstaltung war (der KN-Artikel liefert da mehr Details), so ist dieses Protokoll wesentlich ausführlicher.

Die Diskussion war ähnlich lebhaft wie in der Bauausschuss-Sitzung.

Es wird im Protokoll leider auch deutlich, dass viele Fragen von  Einwohnern nicht vollständig beantwortet oder eingereichte Stellungnahmen und Fragen von Einwohnern nicht vollumfänglich ins Protokoll aufgenommen wurden.

Viele Antworten der Gemeindevertreter zeigen zudem, dass man immer noch meint, dass "deutlich höhere Anlagen" gebaut werden könnten, wenn die Gemeinde nicht "einlenkt".
Dabei sollte inzwischen jeder Gemeindevertreter bzw. jede Gemeindevertreterin, der bzw. die sich mit dem Vertrag, dem Gebiet und den Abstandregeln für Windkraftanlagen beschäftigt hat, erkannt haben: 240m- oder sogar 250m-Räder, wie fälschlicherweise von Denker & Wulf behauptet, sind auf dem Vorranggebiet nicht möglich !

Das Protokoll, der Ablauf der Sitzung und deren Dokumentation sprechen im Grunde für sich und bekräftigen uns in unserem Entschluss, mit einem Bürgerbegehren das demokratische Mittel zur Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zu beantragen, das das Gemeindeverfassungsrecht den Bürgerinnen und Bürgern in so einem Fall explizit einräumt:

Einen Bürgerentscheid darüber herbeizuführen, dass, wie beim ersten Windpark, ein für alle transparentes und öffentliches  Bauleitverfahren durchgeführt wird.
Ein Verfahren, bei dem das Mitsprache-Recht der Gemeinde wahrgenommen wird und bei dem unter Berücksichtung aller öffentlichen Belange und Bedenken in einem Bebauungsplan eine geeignete Höhe und Lage der Anlagen auf dem Gebiet festgelegt wird. Dasselbe gilt für die Rahmenbedingungen zu den Ausgleichsflächen sowie für die Bürgerbeteiligung und den gesicherten und umweltverträglichen Rückbau der Anlagen.
Eine kommentierte Fassung des Protokolls findet sich hier.

Fortsetzung folgt.......


Artikel auf KN-online vom 18.06.21

 Der Artikel über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.06.21 erschien auch im Lokalteil der KN am 19.06.21. Ein eigener Kurzbericht zu dieser Sitzung findet sich oben.

 

Artikel auf KN-online vom 11.06.21

Der Artikel über die Bauausschuss-Sitzung vom 10.06.21 erschien auch im Lokalteil der KN am 12.06.21.


Bericht zur Bauausschuss-Sitzung am 10.06.21

Gestern wurde es zur Gewissheit: Trotz Protest und Einwänden anwesender Bürgerinnen und Bürgern empfahl der Bauausschuss der Gemeindevertretung (bei einer Gegenstimme) einen auf 9 Seiten schwammig formulierten städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Der Vertrag liest sich eher wie eine Absichtserklärung oder grober Rahmenvertrag.

Erschreckend war, dass die von Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Vorschläge und Bedenken darin keine Beachtung fanden. Der Vertrags­entwurf enthält z.B. keine eindeutigen Regelungen bzgl.

  • einer Höhenbeschränkung auf 150m und der Freihaltung der Biotop-Verbundachse entlang der Melsdorfer Au,
  • der Ausgleichsflächen, deren Lage und Größe sowie einem Wanderweg in diesem Bereich
  • verpflichtender Langzeit-Messungen und ggf. Abschaltung durch den Betreiber bei Lärmbelastung. Bei den 200m-Rädern werden von Anwohnerinnen und Anwohnern größere Belästigungen durch Lärm befürchtet als dies bei den heutigen Rädern schon der Fall ist.
  • Fundament- und Grundwasserproblematik
  • Sicherstellung des vollständigen Rückbaus inkl. Fundamentreste, Kabeltrassen, Verrohrungen etc.
  • Sicherstellung der Einnahmen der Gemeinde

Damit erteilen die politisch Verantwortlichen den Betreibern im Grunde einen "Freibrief", ohne die ausreichende Sicherheiten für die Gemeinde und ohne die Belange und Einwände der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Nachgebessert werden soll nach Wunsch der Mehrheit im Bauausschuss die verpflichtende Festlegung des Sitzes der Betreibergesellschaft (dieses Mal nur eine GmbH für alle 3 Windräder) sowie die im Vertrag nicht klar verankerte 1/3-Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem Windpark.
Wie ein Bauausschussmitglied in der Sitzung dies bzgl. korrekterweise kritisierte: "Da waren wir schon mal weiter ".

Der Verweis von Herrn Freese (Denker & Wulf) auf das Koppelungsverbot bei solchen Verträgen und strafrechtlichen Konsequenzen blieb in dem Zusammenhang unverständlich und konnte von ihm juristisch auch nicht näher erläutert werden. Allein dieser Punkt macht deutlich, dass sich die Gemeinde juristisch noch eingehender beraten lassen muss, bevor sie einen solchen Vertrag unterzeichnet!

Die spürbare Verunsicherung auch unter den Bauausschuss-Mitgliedern führte zu der Forderung eines BA-Mitglieds, das die Gemeinde doch besser den sicheren Weg der Aufstellung eines Bebauugsplans gehen sollte. Dieses Mittel des Bauleitverfahrens würde in jedem Fall die öffentliche Beteiligung und bessere Mitsprache der Gemeinde bei der Ausgestaltung des neuen Gebiets sicherstellen.

Diese Forderung wurde durch die Mehrheit im Bauausschuss abgelehnt.

Der Vertragsentwurf sieht übrigens eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren vor, mit einseitiger Option auf 30 Jahre ! Zum Vergleich: Der jetzige Windpark hat eine Laufzeit 20 Jahre laufen!
Der Gemeinde wird keine Möglichkeit eingeräumt, diese Laufzeit, z.B. nach 20 Jahren "auf den Prüfstand" zu stellen und ggf. einer Verlängerung zu widersprechen.

Mit Unterzeichnung dieser Vertragsversion lässt die Mehrheit der Gemeindevertreter zu, dass die Gemeinde problemlos "über den Tisch gezogen" werden kann. Solange es bei nur bei "guten" Willensbekundungen und mündlichen Versprechungen seitens Denker&Wulf bleibt, wird dies nicht ausreichen, das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger herzustellen.

Denn wie heißt es im Vertragsentwurf:
"Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform......... Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen".

Die unkonkreten Formulierungen und die unzureichenden Möglichkeiten der Feinsteuerung bei der Gestaltung des Windparks, bzgl. der Ausgleichflächen und hinsichtlich der Erschließungsmaßnahmen können so nicht bleiben.

Daher fordern wir ein "TimeOut" und eine Neuverhandlung des Vertrages, unterstützt durch eine Bauleitplanung,- wie es die Gemeinde auch beim ersten Windpark-Projekt praktiziert hat!

Der in der Sitzung vorgelegte Vertragsentwurf findet sich als PDF hier und die zur GV-Sitzung geänderte, neue Fassung etwas versteckt, auf der Webseite des Amtes Achterwehr (unter "Anlagen") => hier.

Das etwas dürftig ausgefallene Protokoll dieser Sitzung findet sich u.a. auf der Webseite des Amtes.


Viertes Informationsschreiben

4. Informationsschreiben, das als Flyer am 11. + 12.06.21 im Gemeindegebiet verteilt wurde.


Entwurf des städtebaulichen Vertrages vom 10.06.21

Quelle: Findet sich etwas versteckt als Lese-Fassung (ganz nach unten scrollen!) auf einer Seite des Amtes Achterwehr => hier.


Warum 240m-Räder nicht auf dem Vorranggebiet gebaut werden können

Die Behauptung, dass man auch 240m-Räder auf dem Gebiet erbauen könne, ist nachweislich falsch!
Der Nachweis hierzu kann folgender Karte entnommen werden.
Denker&Wulf (D&W) hat bei ihren Abstandsberechnungen 2 Gebäude vergessen zu berücksichtigen:

  • Im Ortsteil Strohbrück: Ziegelhofer Weg 5 und
  • Außerdem wurde als Bezugspunkt das Haus Am Breitschlag Nr. 14 statt der Häuser Nr. 1 bis 3 genommen. Letztgenannte Häuser liegen aber näher zum neuen Vorranggebiet als Nr. 14.

Zu diesen Häusern sowie zum südlichen Ortsrand von Stampe müsste der 5-fache Abstand (= 1200m) von der Turmmitte der Windräder eingehalten werden.

Die orangefarbenen Kreisbögen signalisieren den Abstand von den relevanten Gebäuden und machen deutlich, dass auf dem Gebiet keine 240m- und schon gar keine 250m-Räder stehen können, da sich die Rotorblätter immer komplett innerhalb der Gebietes drehen müssen.
Warum Herr Freese (D&W) diese erneut in den Raum stellt, führt bei uns zu Unverständnis und untergräbt die Glaubwürdigkeit von D&W.


Beispiel: Wie das Vorranggebiet mit drei 150m-Räder bebaut werden kann

 Die Variante mit ca. 150m-hohen Räder erlaubt es, die Biotop-Verbundachse inkl. Moorkörper entlang der Melsdorfer Au sowie die Sichtachsen auf die eingetragenen Denkmäler auf Gut Quarnbek freizuhalten.
150m ist auch die Höhe der jetzigen Windräder südlich der Kreisstraße K3 zwischen Gut Quarnbek und Melsdorf. Diese Höhe wurde von der Landesplanung als Referenzhöhe für die Ausbauziele der Landesregierung angesetzt.


Dritter Newsletter vom 02.06.21

Mit einem Kurzbericht über unsere Informationsveranstaltung am 30.05.21. Per E-Mail verschickt und hier veröffentlicht.


Zweiter Newsletter vom 26.05.21

Per E-Mail verschickt und hier veröffentlicht.


Erster Newsletter vom 13.05.21

Per E-Mail verschickt und hier veröffentlicht (aktualisiert am 26.05.21).


KN-Artikel über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.05.21

Erschien bei KN-online am 08.05.21 und 10.05.21 in den KN.

Bericht des Bürgermeisters 04/2021

wurde vom 01.05. bis 03.05. verteilt.
Leider wirft er neue Fragen auf.

Hinweis: Das Schreiben enthält unbelegte Behauptungen, Unterstellungen sowie fehlerhafte Darstellungen.   Schade!
Wir hatten faktenbasierte Informationen und Zahlen erwartet. Dennoch wollen wir den Bericht hier nicht unerwähnt lassen, denn der Stil spricht für sich. Wir verfolgen unsererseits weiter das Ziel, nur sachlich fundierte und nachvollziehbare Informationen bereitzustellen.


Drittes Informationsschreiben und Offener Brief

Verhalten des Bürgermeisters wirft Fragen auf.

Ein Gespräch mit dem Bürgermeister vor gut 2 Wochen hat uns zu diesem offenen Brief veranlasst. Dazu gibt es ein weiteres Informationsschreiben (Folge 3). Beides wurde am 28.04.21 im Gemeindegebiet an alle Haushalte verteilt.


Update der Auswertung der Meinungsumfrage

Da immer noch weitere Bürgerinnen und Bürger sich melden und Ihre Standpunkte zu der geplanten Erweiterung äußern, hier die letzte  Auswertung vom 05.04.2021. Die Stimmenverteilung auf die Ortsteile finden sich hier.


Zweites Informationsschreiben

2. Informationsschreiben, das als Flyer am 30.03.21 im Gemeindegebiet verteilt wurde.

KN-Artikel über die GV-Sitzung vom 25.03.21

Artikel erschien am 27.03.21


Vortrag von Herrn Freese (Denker & Wulf AG)

Vortrag von Herrn Freese auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.03.21


Informationen des Bauausschussvorsitzenden am 22.03.21

Link zur Information des  Bauausschussvorsitzenden Herr Tschach vom  22.03.21, der auf der Webseite der Gemeinde Quarnbek erstmalig über die Erweiterungspläne informiert.

Interessanter Höhenvergleich zwischen den jetzigen (150m) und den geplanten 200m-Windrädern

Simulation der Ansicht eines 200m-Windrades, bei dem nur der Rotordurchmesser (149,1m) übrigens der Gesamthöhe unser jetzigen Windräder entspricht !
Die Ansicht ist hier aus 1300m Entfernung skizziert. Aus dieser Entfernung erscheint die Flügelspitze des 200m-Rades in der Ansicht in etwa so, als wenn die jetzigen Räder 2,3-mal so hoch (also etwa 345m) wären.
Bei den südlicher platzierten Rädern wäre es das 1,9- bzw. 1,6-fache. Der zugehörige Lageplan findet sich hier.


Artikel in den KN von 2017

Ein in der Rückschau interessanter Artikel, erschienen am 30.03.17


Erstes Informationsblatt + Umfrage (19.03.21)

Folgendes Informationsblatt entstand nach der Bauausschuss-Sitzung am 17.03.21. Darin präsentierte die Firma Denker& Wulf AG zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung die Pläne für die Erweiterung des Windparks in Quarnbek. Das Informationsblatt wurde ab 21.03.21 an gut 500 Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Inzwischen wissen wir, dass man von max. 750 Haushalten in Quarnbek ausgehen kann (s. 2. Informationsschreiben).


Regionalpläne zum Windkraftausbau verabschiedet

Zum 31.12.20 treten die Regionalpläne  zum Thema „Windenergie an Land“ in Kraft. Darin wurde u.a. eine bereits vorgesehene Fläche in Quarnbek endgültig mit seinem Zuschnitt zum Vorrangebiet für den Windkraftausbau festgeschrieben.


Vorranggebiet in Quarnbek: 3. Entwurf PR2_RDE_056

Liste der Abwägungskriterien, die zur Entscheidung der Übernahme einer weiteren Vorrangfläche auf dem Gebiet des Gut Quarnbek in die Regionalpläne geführt haben.


Orts(kern)entwicklungskonzept (OEK) im Widerspruch zur aktuellen Planung der Windpark-Erweiterung?

Folgende, markierte Passagen aus einem Auszug des Abschlussberichts zum OEK stehen nach unserer Auffassung im Widerspruch mit dem aktuell vorliegenden Plan zur Windpark-Erweiterung. Die letzten vier Seiten sind im Geamtzusammenhang des Anhangs 1.2 aus dem kompletten Abschlussberichts zu betrachten.


Abschlussbericht zum OEK Gemeinde Quarnbek (Vollversion)

vom 03.03.2021 (9 MB)



Protokoll Zukunftsgespräch OEK Gemeinde Quarnbek

Protokoll vom 22.08.2020


Melsdorfer Au als Teil einer Biotop-Verbundachse in Quarnbek

Die Biotopverbundachsen auf Landesebene umfassen Räume und Gebiete mit regionaler Bedeutung für Arten- und Biotopschutz. Diese Bereiche des Gemeindegebiets sind zudem als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen.
Die Uferbereiche des NOK, die Flächen um die Melsdorfer Au, die Waldfläche „Kählen“ und die Bereiche rund um den Flemhuder See einschließlich Ringkanal sind als Biotopverbundachse klassifiziert.


Wegenetz und Naturraum in Quarnbek

Auszug aus dem Abschlussbericht zum Ortsentwicklungskonzept, Seite 52.

 
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