QuarnbekerWind e.V.

Fragen & Antworten

Warum ist eigentlich eine Bauleitplanung empfehlenswert?

Bei Bauprojekten von dieser Größe und Dimension ist, gerade wenn es sich um Industrieanlagen handelt, die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan), d.h eine Bauleitplanung, üblich und wird dringend empfohlen:

  • Damit sichert sich die Gemeinde die vom Gesetzgeber vorgesehene Planungshoheit und Möglichkeit der Mitsprache und Mitgestaltung bei der Umsetzung des Projekts.
  • Denn viele Belange und Festsetzungen, die für die Gemeinde wichtig sind, können bzw. dürfen in einem städtebaulichen Vertrag nicht geregelt werden. Dafür sieht das Baurecht einen B-Plan vor,
  • Nur nur in einem B-Plan können verbindliche Festsetzungen gemacht werden, die durch die Genehmigungsbehörden genauer zu prüfen sind. Beispiele sind:

- Höhe d. Anlagen
- Baufenster, Anordnung der Anlagen
- Natur-, Arten- und Denkmalschutzbelange
- Ausführung der Fundamente (Flächenfundamente od. Pfahlgründungen => Grundwasserproblematik), oder auch
- Abschaltvorrichtungen für annähernde Vögel
- Ausführung und Form der Rotorblätter zur Geräuschreduktion
- Vorgaben für Ort und Größe der Ausgleichsflächen und der konkreten Ausgleichsmaßnahmen

  • Die gesetzlichen Vorgaben für ein Bauleitverfahren sehen zwingend die Einbindung und Mitsprache der Öffentlichkeit  vor, d.h.
  • Die Planungen müssen öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt werden (beim Amt Achterwehr)
  • Alle Gemeindemitglieder können Einblick in die Planung nehmen und ggf. Einwände vorbringen können.
  • Der Planungsprozess wird transparent und die Akzeptanz für solche Projekte verbessert sich.
Ein Bauleitverfahren gewährleistet die für solche Bauprojekte notwendige Rechtssicherheit und Beteiligung der Gemeinde bei der Mitgestaltung des Windparks!

Zudem können, ergänzend zu dem jetzigen städtebaulichen Vertrag, konkretere Regelungen für das finanzielle Beteiligungskonzept getroffen werden.

Auch beim ersten Windpark-Projekt im Jahr 2013 wurde der städtebauliche Vertrag durch eine Bauleitplanung ergänzt.
Sowohl die Landesplanung als auch Denker & Wulf betonen die Möglichkeit und Vorteile einer Bauleitplanung (s. nächste Frage...).


Kostet eine Bauleitplanung die Gemeinde wirklich €100.000,-?

Diese grobe Schätzung kam vom Amt Achterwehr.
Das Amt weist bei seiner Schätzung jedoch darauf hin, dass darin die Kosten für Fachgutachten und Fachplanungen enthalten sind.
Diese Gutachten muss der Betreiber bzw. Bauträger ohnehin mit dem Bauantrag einreichen.
Allein die Kosten für das von Denker & Wulf  bereits beauftragte Naturschutz-Gutachten liegen schnell in einem mittleren bis hohen fünfstelligen Euro-Bereich.
Dazu kommen noch Kosten für Gutachten zur Schallbelastung, Verschattungen,...).

Im Übrigen ist es bei Windpark-Projekten üblich, dass die Planungskosten vom Vorhabenträger getragen werden.
Das war auch bei unserem ersten Windpark so.

Wenn die Gemeinde nur den bauplanerischen Anteil übernehmen müsste, dann sprechen wir über €15.000,- bis max. €20.000,-.

Wie inzwischen alle wissen, geht es bei dem anstehenden Bürgerentscheid eben genau um die Entscheidung für eine Bauleitplanung.
Wenn es nach Denker & Wulf mit ihrer aufwändigen PR-Kampagne geht, sollen wir als Wahlberechtigte aber anders stimmen.

Widersprüchlich dabei ist, dass dieselbe Firma auf ihrer Unternehmens-Webseite, gerade das Bauleitverfahren als Mitgestaltungsmöglichkeit für Gemeinden anpreist:

(s. Punkt 4 auf „Wie steht meine Gemeinde dazu?“ unter >>>mehr).

Verzögert sich durch eine Bauleitplanung die Energiewende?

Für das konkretes Projekt in Quarnbek ist die Antwort ganz klar - NEIN!
Denn hierzu ist festzuhalten (Stand 02.03.2022):

  • Bisher ist noch kein Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht  worden.
  • Das schon in 2020 von Denker & Wulf in Auftrag gegebene Naturschutz-Gutachten ist ebenfalls noch nicht fertig. Dieses und weitere Gutachten werden aber für den Bauantrag benötigt. Allein ein naturschutzfachliches Gutachten kann sich über mehr als 12 Monate hinziehen.
  • Wenn der Bauausschuss am 17.03.2021 die an dem Abend von Denker & Wulf als Option genannte Bauleitplanung ernsthaft in Betracht gezogen und verfolgt hätte, wäre die Gemeinde und Denker & Wulf, bei stringenter Erstellung eines B-Planes, damit heute möglicherweise schon "durch"!
    Denn eine Bauleitplanung dauert im Schnitt 1-2 Jahre.
    Für die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung beim Amt sind 4 Wochen vorgesehen. Diese 4 Wochen sind in dem o.g. Zeitraum enthalten.
  • Aus schleswig-holsteinischer Sicht ist der schleppende Ausbau des Leitungsnetzes im Rest der Bundesrepublik der größte "Flaschenhals".
    Schleswig-Holstein produziert seit Jahren mehr Strom, als es verbraucht (derzeit werden z.B. gut 170% des Strombedarfs von S-H über erneuerbare Energiequellen erzeugt) und es kommt regelmäßig zu Abschaltungen, weil die Netze überlastet sind.
    Bei diesen Abschaltungen erhalten die Windkraft-Betreiber trotzdem weiter ihre Vergütung (für "Phantomstrom"). Im Jahr 2020 wurden z.B. insgesamt 332 Mio. Euro für nicht produzierten Strom an die Betreiber bezahlt,- und zwar von uns Stromkunden. Volkswirtschaftlich mehr als bedenklich.
    => daher verstehen wir nicht den Druck, der seit Monaten von Teilen der Gemeindevertretung ausgeübt wird!
    Das die Windkraftbetreiber immer mehr und immer höhere Windräder bauen wollen ist verständlich, denn die Einnahmen fließen, egal ob sich das Windrad dreht oder abgeschaltet wird.
    Der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen ist richtig und sinnvoll,- doch er sollte in der richtigen Reihenfolge, mit gesundem Menschenverstand und Augenmaß vorangetrieben werden. Dabei ist auch die Situation in dem jeweiligen Bundesland zu berücksichtigen.
    Warum hinken die Ministerpräsidenten Kretschmann und Söder in ihren Bundesländern, insbesondere mit dem Ausbau der Windenergie und der Netzinfrastruktur, hinterher?
    Eine gerechte Verteilung der Lasten, die die Energiewende gerade für die Landbevölkerung bedeuten, muss auch Teil der Kompromissfindung sein.

Es sei außerdem daran erinnert, dass bei uns in Quarnbek seit 2016 bereits 3 Windräder stehen, die rein rechnerisch die Haushalte aller 8 Umlandgemeinden mit Strom versorgen könnten.

Sind 150m-Windräder noch wirtschaftlich?

Dass 150m-Räder wirtschaftlich betrieben werden können bestätigt die im Innenministerium ansässige Landesplanung in ihrem „Gesamträumlichen Plankonzept“ vom 29.12.2020 zum Thema „Windenergie an Land“ auf Seite 39/40
im Kapitel 2.2.2 Referenzanlage:
Planungsgrundlage ist eine Windenergie-Referenzanlage von 150 m Gesamthöhe mit einem Rotordurchmesser von 100 m und 3,2 MW Leistung. ......

……zeigt die aktuelle Genehmigungssituation aber auch, dass Anlagen kleiner oder gleich der Referenzanlage unter den derzeitigen Vergütungsbedingungen und den Anforderungen der Regionalplanung wirtschaftlich betrieben werden können.
Die gewählte Referenzanlage kann daher weiterhin als noch wirtschaftlich zu betreibende Anlage angesehen werden.

(Quelle: Innenministerium S-H. Gesamträumliches Plankonzept vom 29.12.2020)

In den letzten 3 Jahren sind in Schleswig-Holstein z.B. 79 Anlagen auf dem Land (onshore) mit einer Gesamthöhe von 150m in der Planung oder teilweise schon gebaut worden.
Daher sollte man davon ausgehen, dass diese Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Einige dieser Anlagen stehen Standorten, die mit dem in Quarnbek vergleichbar sind.
Insbesondere durch die inzwischen gebräuchlichen, größeren Rotordurchmesser erzeugen diese Anlagen deutlich mehr Strom als die bei uns stehenden, inzwischen 6-Jahre alten 150m-Räder.

Mit welchen Einnahmen kann die Gemeinde wirklich rechnen?

Auch die zu diesem Thema verbreiteten Zahlen sind genauer zu hinterfragen, denn:

Gewerbesteuereinnahmen unterliegen dem Steuergeheimnis und sind von daher nicht öffentlich zugänglich und Angaben dazu sind schwer überprüfbar bzw. belegbar.

Außerdem sind Gewerbesteuer-Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen natürlichen Schwankungen unterworfen (siehe das schwache Windjahr 2021, in dem die Erträge etwa 20-30% niedriger ausfielen als erwartet).
Außerdem fallen in den ersten Jahren durch Abschreibungen in der Regeln deutlich geringere Gewerbesteuern an. Reparaturen und sonstige Ausfälle beeinflussen die Erträge ebenfalls.

Ein Blick auf eine aktuelle Ausarbeitung der sächsischen Energieagentur (Saena) zeigt die beispielhafte Berechnung für noch höhere Windräder mit einer Gesamthöhe von 246m (Nabenhöhe 166m und Rotordurchmesser 160m).
Zum Vergleich: die hier geplanten 200m-Räder haben eine Nabenhöhe von 125m und einen Rotordurchmesser von 150m.
Bei den o.g. 246m-Rädern rechnet man dort mit ca. €8.000,- Gewerbesteuer-Einnahmen pro Windrad im Jahr => macht bei 3 Windrädern einer höheren Bauart zusammen €24.000,-

Rechnet man jetzt die anteilige Ausschüttung von 0,2ct pro erzeugter Kilowattstunde für die von den Windkraft-Anlagen "betroffene" Gemeinde Quarnbek hinzu, dann kommt man jährlich auf weitere ca. €48.600,- für alle 3 Windräder.
Diese Zahl basiert auf der von Denker & Wulf vorgestellten Prognose für die erwartete jährliche Stromproduktion der geplanten 200m-Räder hier in Quarnbek.

D.h., wir sprechen über geschätzte ca. €73.000,- im Jahr. In dieser Summe ist sogar die o.g. Gewerbesteuer-Schätzung für 246m-hohe Windräder eingerechnet.

Dass man den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber aber Beträge von €110.000,- oder sogar €125.000 pro Jahr nennt, wie im Bürgermeister-Brief vom April 2021, halten wir für unredlich.
In dem damaligen Brief wurde, "zurückhaltend gerechnet", über Mehreinnahmen von 2,5 Mio. Euro in 20 Jahren spekuliert (siehe markierter Abschnitt auf Seite 4).

Stellt der "untere Rotordurchgang" von ca. 30m bei Windrädern ein Problem für Vögel und Fledermäuse dar?

Mit dem "unteren Rotordurchgang" ist der Abstand zwischen Erdboden und Flügelspitze gemeint, wenn das Rotorblatt nach unten zeigt.
Wenn dieser Rotordurchgang von 30m ein Problem für Fledermäuse und Vögel wäre,  dann wurde schon bei der Vertragsgestaltung, der Planung sowie im Genehmigungsverfahren bei den ersten 3 Windräder in 2015/2016 etwas übersehen. Denn die aktuellen 3 Windräder in Quarnbek haben einen Rotordurchgang von 30m!

Das größere Problem für diese Tierarten sind die riesigen Flächen, die sich bei einem Rotordurchmesser von 150m in der Luft drehen. Die drehenden Rotorblätter von drei oder mehr nebeneinander stehenden Anlagen stellen je nach Windrichtung ein erhebliches Hindernis für durchziehende oder jagende Vögel oder Fledermäuse dar.
Bei den geplanten 200m-Rädern dreht sich z.B. pro Windrad eine Fläche in der Größe von 2 1/2 Fußballfeldern in der Luft!

 
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